Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Homepeak GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen, die zwischen der Homepeak GmbH, Untere Roostmatt 8, 6300 Zug, Schweiz, (im Folgenden „Makler“ genannt), und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) geschlossen werden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen des Maklers
2.1. Der Makler vermittelt Kaufinteressenten für Immobilien, wie Wohnungen und Häuser.
2.2. Der Makler stellt dem Auftraggeber alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für den Kauf, Verkauf oder die Anmietung einer Immobilie erforderlich sind.
2.3. Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Eigentümern oder anderen Dritten erhaltenen Informationen.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1. Der Maklervertrag wird für eine feste Laufzeit von 6 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich einmalig automatisch um weitere 6 Monate, sofern er nicht nachweislich von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht nachweislich von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird.
3.2. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung schuldet der Auftraggeber eine Entschädigung für die aufgewendete Zeit und die angefallenen Kosten in der Höhe eines Pauschalbetrages von CHF 4’000.
4. Vergütung
4.1. Die Vergütung des Maklers beträgt 2.8% des tatsächlich beurkundeten Verkaufspreises (zuzüglich MWST).
4.2. Die Vergütung wird nach Abschluss des Kaufvorvertrags oder der Beurkundung des Kaufvertrags fällig.
4.3. Der Makler hat Anspruch auf das volle Vermittlungshonorar, wenn er während der Vertragslaufzeit einen Interessenten nachweist oder vermittelt, der bereit ist, den Mindestverkaufspreis zu zahlen, der Auftraggeber jedoch nicht an diesen Interessenten verkaufen möchte.
4.4. Durch Unterzeichnung eines Kaufvorvertrags verpflichtet sich der Verkäufer zur Zahlung einer Provision in Höhe von 2.8% des Kaufpreises an die Homepeak GmbH. Diese Provision wird sofort fällig und ist unabhängig vom Abschluss des öffentlich beurkundeten Kaufvertrags zu entrichten.
4.5. Sollte ein von Homepeak GmbH vermittelter oder nachgewiesener Interessent innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeendigung das Kaufobjekt erwerben, schuldet der Auftraggeber der Homepeak GmbH die volle Provision gemäss Ziffer 4.1.
5. Exklusivität und Verkaufsverpflichtung
5.1. Der Auftraggeber erteilt Homepeak GmbH diesen Auftrag exklusiv.
5.2. Bei Verkauf der Liegenschaft während der Vertragslaufzeit an einen Interessenten, der nicht von Homepeak GmbH vermittelt wurde, hat Homepeak GmbH gegenüber dem Auftraggeber Anspruch auf einen Pauschalbetrag gemäss Ziffer 3.2.
5.3. Homepeak GmbH hat Anspruch auf das volle Vermittlungshonorar, wenn es innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung dieses Maklervertrages zu einem Verkauf oder Tausch der Immobilie an einen von ihr nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten kommt.
5.4 Sofern ein Interessent, der durch den Makler in Kontakt mit dem Eigentümer gebracht wurde, die Immobilie nicht selbst erwirbt, sondern eine Weiterempfehlung an einen bekannten Dritten ausspricht, der daraufhin die Immobilie erwirbt, bleibt die Provisionspflicht des Eigentümers gegenüber dem Makler bestehen. In diesem Fall ist der Eigentümer weiterhin verpflichtet, die vereinbarte Provision gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entrichten.
5.5 Der Interessent sowie der Eigentümer sind verpflichtet, den Makler unverzüglich über jede Weiterempfehlung einer Immobilie an Dritte zu informieren, die zu einem Kauf führt.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Immobilienberater von Homepeak GmbH und den Interessenten nach rechtzeitiger Anmeldung Zugang zur Liegenschaft zu gewähren. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, wird dies als Widerruf des Auftrags bzw. als vorzeitige Auflösung des Vertrages durch den Auftraggeber angesehen.
6.2. Der Auftraggeber informiert Homepeak GmbH über Interessenten, die ihn direkt kontaktieren, damit der Immobilienberater die Verhandlungen weiterführen kann.
7. Foto- und Filmaufnahmen
7.1. Die Vermarktung der Immobilie erfolgt über verschiedene Kanäle und kann sowohl Foto- als auch Filmaufnahmen der Immobilie beinhalten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die entsprechende Foto- und Filmdokumentation von Homepeak GmbH für die Vermarktung verwendet wird.
7.2. Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von Homepeak GmbH erstellten oder in Auftrag gegebenen Foto- und Filmaufnahmen stehen Homepeak GmbH zu.
8. Haftung
Homepeak GmbH haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Eigentümer erhaltenen Informationen über das Objekt. Der Makler übernimmt diese Informationen und gibt sie an Interessenten weiter, ohne deren Richtigkeit zu überprüfen.
9. Datenschutz
9.1. Der Makler erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
9.2. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Maklers enthalten, die auf der Website des Maklers eingesehen werden kann.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3. Es gilt das Recht der Schweiz.
10.4. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand am schweizerischen Sitz des Maklers. Hat der Auftraggeber seinen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Biel.